Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Christoph Blocher
Ein spezielles Beschwerderecht erlaubt es den Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben. Dieses Verbandsbeschwerderecht aus den siebziger Jahren war seit je umstritten, denn meist geht es um ideologische Fragen und nicht darum, ob jemand ein Interesse hat, ein bestimmtes Vorhaben aus Interesse am Umweltschutz zu verhindern. So kann auch der Volkswille ausgehebelt werden. Von den Verzögerungen und Mehrkosten gar nicht zu reden.
Aus Zorn über die sture Haltung des Verkehrs-Clubs der Schweiz gegen das Hardturmstadion in Zürich lancierte die FDP einst eine Volksinitiative gegen die Verbandsbeschwerde. Doch das ganze versandete schon im Mitte-links-Parlament.
2018 hat das Bundesgericht (!) den Verbänden sogar ein Mitwirkungsrecht bei der Zulassung von neuen Pflanzenschutz- und Düngemitteln in der Landwirtschaft zugestanden. Nun droht die Gefahr, dass die Umweltverbände die von Volk und Ständen abgelehnte Pestizidinitiative einfach auf andere Art zu erzwingen. Der Einsatz von neuen, besseren, wirkungsvolleren Pflanzenschutzmitteln wird damit praktisch blockiert. Zum Schaden der produzierenden Landwirtschaft und der schweizerischen Versorgungssicherheit.
An einem Ort stur – am andern unglaubwürdig. Zum Beispiel dann, wenn ein grüner Baudirektor den Kanton Zürich mit riesigen Windrädern überbauen und «verspargeln» will. Sogar die landschaftlichen Wahrzeichen und Erholungsgebiete des Zürcher Oberlands, das des östlichen Winterthurs, des Weinlands und des Pfannenstiels sollen «unter die Räder» kommen. Manche Windparks kommen unmittelbar bei kantonal geschützten Naturschutzgebieten zu stehen. Obwohl schliesslich wenig mehr als fünf Prozent des Energiebedarfs herauskommt. Ich bin gespannt, wie ernst die Umweltverbände bei den Windrädern ihr Beschwerderecht nehmen.
E gueti Wuche
Christoph Blocher
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