Vorführeffekt oder Beweis für Notwendigkeit?
Das Stadtparlament erhält eine elektronische Abstimmungsanlage
Die Mitglieder des Stadtparlaments stimmten mit 15:14 Stimmen bei einer Enthaltung für die Beschaffung einer elektronischen Abstimmungsanlage für rund 20‘000 Franken. Ironie der Geschichte: Wie 2019 wurde just bei dieser Abstimmung eine Nachzählung nötig.
Parlament Im März 2019 hatten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über eine Motion von Pascal Fürer (SVP) zu befinden, in welcher die Anschaffung einer elektronischen Abstimmungsanlage gefordert wurde, um das Abstimmungsverhalten aller Mitglieder transparent zu machen. Das Resultat: Nach einer Nachzählung endete die Abstimmung mit 15:15. Gallus Hälg als Parlamentspräsident sorgte mit seinem Stichentscheid im Sinne der Präsidiumsmehrheit dafür, dass die Motion seines Parteikollegen nicht erheblich erklärt wurde. Knapp vier Jahre später wiederholte sich die Geschichte nun – aber nur beinahe. Wieder wurde just bei dieser Abstimmung eine Nachzählung notwendig, nachdem die Befürworter diese Unsicherheit beim Zählen als Argument für die Anlage ins Feld geführt und die Gegner darauf hingewiesen hatten, dass es bei bloss 30 Stimmen durchaus zu schaffen sein sollte, richtig zu zählen.
Schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Birgit Frei-Urscheler erklärte im Namen der Mitte-Fraktion, die geschlossen gegen die Anlage stimmte, Kosten und Nutzen stünden in keinem Verhältnis. «65 Prozent der Abstimmungen in den letzten drei Jahren erfolgten einstimmig, gerade mal bei 10 Prozent gab es knappe Resultate», führte Frei-Urscheler aus. Für diese wenigen Fälle 20‘000 Franken auszugeben, sei unsinnig. Sie zweifle ausserdem daran, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten tatsächlich wie veranschlagt nur 2‘500 Franken betragen würden, da die Anlage im Fürstenlandsaal nicht fix installiert werden könne und immer jemand von der Stadt zur Behebung allfälliger technischer Störungen anwesend sein müsse. Transparenz erreiche man auch mit einer Namensabstimmung. «Und bei Unklarheiten im Verfahrensprozedere bei Gegenüberstellungen von mehreren Vorschlägen hilft die Anlage ebenfalls nichts», so Frei-Urscheler.
Voraussetzung für Transparenz
Matthias Ebneter hatte als Sprecher des Parlamentspräsidiums davor erklärt, die Anlage mache den parlamentarischen Prozess sicherer: «Es musste schon mehrfach nachgezählt werden, was jeweils einen leicht peinlichen Beigeschmack hat.» Während Ebneter sagte, das Abstimmungsverhalten werde nicht wie 2019 vorgesehen protokolliert, wenn diese Anlage beschafft werde, argumentierte der damalige Motionär Pascal Fürer erneut mit der Transparenz. «Heute ist es nur Anwesenden möglich, das Abstimmungsverhalten der Parlamentarier nachzuvollziehen», so Fürer. Mit der Anlage werde nun die Voraussetzung geschaffen, dies zukünftig zu ändern.
Umgeschwenkt bei Nachzählung
Dass es nicht zur genau gleichen Situation mit einem erneuten Patt und Stichentscheid des Präsidenten – der im Gegensatz zu Gallus Hälg 2019 nicht im Sinne des Präsidiums, sondern mit seiner Partei gestimmt hätte, wie von Scherrers Fraktionskollegen zu vernehmen war – lag an Alois Künzle. Als einziges Mitglied der SVP hatte sich dieser erst gegen die Abstimmungsanlage ausgesprochen, schwenkte dann aber für die Nachzählung auf Enthaltung um. So wurde die Beschaffung der Anlage mit 15 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, wobei das Ergebnis mit 16 zu 13 bei einer Enthaltung falsch verkündet wurde – ein unglücklicher Einstand für den neu gewählten Präsidenten, vor allem aber kein Ruhmesblatt für die beiden Stimmenzählerinnen.
tb