Hugo Borner
hat das Kartenspiel "Wunderkarten" entwickelt.
An der Januarsitzung wurde die totalrevidierte Gemeindeordnung in dritter Lesung angenommen. sro
An der Januarsitzung des Einwohnerrates wurde die totalrevidierte Gemeindeordnung in dritter Lesung behandelt und mit 24 Ja-, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen. Im Juni kommt die Vorlage vors Volk.
Einwohnerrat Nebst Ablehnung oder Annahme der neuen Gemeindeordnung können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 18. Juni auch über das Budget-Referendum, das rege diskutiert wurde, entscheiden. Der Einwohnerrat hat sich in der dritten Lesung damit auseinandergesetzt, ob zusätzlich auch darüber abgestimmt werden kann, ob der Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses künftig dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollen. Das wurde im Einwohnerrat zuvor mehrfach diskutiert. Die Parlamentarische Kommission (PK), die Fraktion Mitte/EVP und die SP sprachen sich gegen das Budget-Referendum aus. Eine Abstimmung mit einer Eventualfrage, also der Frage, ob das Budget-Referendum in die Gemeindeordnung aufgenommen werden solle, würde den Abstimmungsprozess verkomplizieren, ist sich die PK sicher. Das sah Marc Wäspi, Einwohnerrat Gewerbe/PU anders. «Die neuen Gemeindeordnung macht uns nicht glücklich, wir sind alles andere als begeistert. Es ist ein erarbeitetes Kompromisswerk, das allen ein bisschen weh tut. Können wir damit leben? Grossmehrheitlich ja, aber nur mit Eventualantrag», so Wäspi. Das Stimmvolk könne den Eventualantrag ablehnen, aber man müsse die Bevölkerung an diesem Entschluss teilhaben lassen. «Das Stimmvolk hat jederzeit die Möglichkeit, eine Initiative zur Einführung des fakultativen Referendums für Voranschlag und Steuerfuss zur Abstimmung zu bringen», sagte dagegen Hansueli Diem, EVP. Die FDP erachtet das fakultative Referendum über den Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses zwar als nicht zielführend, wollte aber in Anbetracht der Rückmeldungen und der Diskussionen im Einwohnerrat das letzte Wort dem Volk überlassen – auch wolle die FDP damit den Forderungen aus der Volksdiskussion Rechnung getragen und verhindern, dass die neue Gemeindeordnung wegen dieser Frage an der Urne scheitert. Die Fraktion Gewerbe/PU hätte die Gemeindeordnung abgelehnt, wenn die Eventualfrage nicht beantragt worden wäre. «Wenn wir unseren Job richtig machen, dann ist Angst fehl am Platz. Indem wir dieses Instrument der Bevölkerung in die Hand legen, zeigen wir Mut und Vertrauen», sagte Marc Wäspi.
Karin Jung reichte schliesslich den Antrag zur Abstimmung mit der Eventualfrage ein. Gewerbe/PU und SVP waren der Meinung, es brauche die Eventualfrage, das Volk solle über die Einführung des fakultativen Referendums für Voranschlag und den Steuerfuss entscheiden. Die Vorlage wird um eine Stichfrage ergänzt – ob die neue Gemeindeordnung das fakultative Referendum über den Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses enthalten soll. Der Einwohnerrat nahm den Antrag mit 21 zu 9 Stimmen an. Nun kommt die totalrevidierte Gemeindeordnung in zwei Varianten vor die Bevölkerung: einmal mit und einmal ohne Budget-Referendum. Die zentralen Neuerungen in der neuen Gemeindeordnung sind nebst Finanzreferendum und der Festlegung der benötigten 500 Unterschriften das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene, die Schaffung einer Ombudsstelle als Anlauf- und Beratungsstelle für Private im Kontakt mit dem Gemeinwesen und die Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Als zweites Traktandum wurde das Postulat «Sanierungsbedürftiges Dach beim Werkhof?» von Urs Signer der FDP-Fraktion beraten. Grund für das Postulat war die Fragestellung nach einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Werkhofs. Signer sagte, Recherchen der FDP-Fraktion hätten ergeben, dass das Dach des Werkhofs in spätestens drei bis fünf Jahren saniert werden müsse. «Deshalb ergibt die Installation einer Photovoltaikanlage im Moment keinen Sinn», heisst es. Signer wollte vom Gemeinderat auch wissen, wie es möglich sei, dass bei Baukosten von 19,2 Millionen Franken das Flachdach bereits nach neun Jahren sanierungsbedürftig ist, obwohl ein solches normalerweise zwischen 30 und 35 Jahren halten sollte. In seiner Stellungnahme hat der Gemeinderat geantwortet, dass eine Sanierung nicht zwingend sei, der laufende Unterhalt des Gebäudes aber eine zentrale Rolle spiele. «Es gilt, die werterhaltenden Massnahmen für das Dach im Werterhaltungsmanagement des Gebäudes in der Zeitspanne zwischen 15 und 25 Jahren einzuplanen und auf den möglichen Bau einer Photovoltaikanlage abzustimmen.»
Im Postulat erwähnte Signer, dass in den Waschräumen die Plättchen von der Wand fallen würden und die Tore zu den Garagen sich beschränkt öffnen lassen würden. Die erschwerte Bedienfreundlichkeit der Tore sei laut Gemeinderat der mangelnden Motorenleistung geschuldet gewesen und nun behoben worden. Bei den Fliesen sei falscher Kleber verwendet worden, was sich erst kurz vor Ablauf der Frist zur Anzeige von Baumängeln gezeigt habe. Man habe mit der Haftpflichtversicherung des Architekten diskutiert, dies habe aber nicht zum gewünschten Ergebnis geführt, so Gemeinderätin Sandra Nater. Sie und Signer nahmen an der Sitzung persönlich Stellung zum Postulat, weil sich der Einwohnerrat Signer mit den Antworten des Gemeinderates nur teils zufrieden zeigte. Der Gemeinderat hat laut Signer mangelndes Interesse daran gezeigt, das dazu Geschehene aufzuarbeiten. Der Einwohnerrat erklärte das Geschäft für nicht erheblich.
Stefanie Rohner
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