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Mittwoch, 27. Januar 2021
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Im letzten Jahr zeigte sich ein immer tiefer klaffender Graben zwischen Stadt und Land. Vertreter der Linken und viele Journalisten verspotteten unseren grossartigen Föderalismus und sprachen hochnäsig von «Kantönligeist» und «Flickenteppich». Sie... weiterlesen
Autos, Schiffe, Lastwagen und Flugzeuge müssen in Zukunft CO2-frei werden. Damit das gelingt, braucht es einen Mix aus verschiedenen Antrieben und Treibstoffen. weiterlesen
Eine kleine Vorwarnung. Was Sie jetzt lesen werden, ist eine Lobeshymne. Eine wohlverdiente, wie ich finde. Eigentlich könnte ich diese halbe Seite mit einem einzigen Satz füllen: Mein Herz gehört Rosa Wilder und Manfred Kägi. Das, obwohl sie keine.. weiterlesen
Die Stadt will den Bau von Photovoltaikanlagen fördern. Adobe Stock
Schon jetzt fördert der Bund den Bau von Photovoltaikanlagen. Doch der Ausbau in der Stadt St.Gallen, wie er in den letzten Jahren stattfindet, reicht nicht aus, um die gesetzten Ziele der Stadt bis 2050 zu erreichen. Deshalb fördert zusätzlich die Stadt ab dem neuen Jahr den Bau von Anlagen.
Energie «Änderungen im Energiefondsreglement machen wir zwar ab und zu, aber die jetzige ist sehr bedeutend», beginnt Stadtrat Peter Jans die Medieninformation zum revidierten Energiefondsreglement der Stadt St.Gallen, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Denn die schweizweiten Ziele in Bezug auf die CO2-Emissionen schlagen sich auch auf die Stadt St.Gallen nieder. «Damit diese erreicht werden, müssen wir die fossilen Brennstoffe je länger je mehr reduzieren und in erneuerbare Energien investieren. Die Photovoltaikanlagen spielen dabei eine grosse Rolle», erklärt Jans.
Konkret bedeutet das Folgendes: Bisher konnte die Leistung der Anlagen in der Stadt im Schnitt jährlich um 1?500 Kilowatt-Peak (kWp) gesteigert werden. In dieser Rechnung sind sowohl kleine Anlagen einzelner Bauherrschaften, aber auch grosse wie jene im Industriegebiet Winkeln beinhaltet. «Der Ausbau in diesem Tempo reicht bei Weitem nicht aus», so Jans. Der Wert soll sich verdreifachen, das heisst, ab 2021 will die Stadt eine Steigerung der Leistung auf 4?500 kWp pro Jahr erreichen, wobei 1?500 kWp davon durch die St.Galler Stadtwerke (sgsw) getragen werden sollen. Für die anderen zwei Drittel sind die St.Galler Unternehmen und Privathaushalte verantwortlich. Damit die städtische Bevölkerung diese Verantwortung auch wahrnimmt, hat die Stadt das Energiefondsreglement revidiert und führt einen zusätzlichen Förderbeitrag ein.
Der zusätzliche Förderbeitrag entspricht dem Leistungsbeitrag der Einmalvergütung des Bundes für kleine Photovoltaikanlagen. Dies entspricht fast einer Verdoppelung des Beitrags für die Investitionskosten. Fredy Zaugg, Leiter der städtischen Dienststelle für Umwelt und Energie, rechnet dies am Beispiel eines durchschnittlichen Einfamilienhauses vor: «Eine Anlage mit einer Leistung von 10 kWp kostet rund 25?000 Franken. Die Einmalvergütung des Bunds beträgt dabei 4?400 Franken. Dazu kommen neu 3?400 Franken vom städtischen Energiefonds dazu», so Zaugg. Nebst dieser Anpassung im Fonds wird seitens der sgsw der Betrag für den ökologischen Mehrwert von zwei auf vier Rappen pro kWh verdoppelt, womit der Rückliefertarif von rund neun auf rund elf Rappen erhöht wird. «Die Investition ist also schneller amortisiert», so Jans.
Sollte das Zubau-Ziel der Stadt pro Jahr von kleinen Anlagen einzelner Bauherrschaften erreicht werden, würde dies die Kasse des Energiefonds mit rund einer Million Franken pro Jahr belasten, was dieser allerdings verkraften könne, so Zaugg. Jans indes hofft, dass das neue Reglement einen regelrechten Boom für den Bau neuer Anlagen auslöst. Denn das neue Angebot hole nun auch «knallharte Rechner» ins Boot. Und die Vorteile seien nicht nur klimafreundlicher Natur: «Ein Ausbau der Anlagen schafft nämlich auch mehr Arbeit für unser Gewerbe und damit neue Arbeitsplätze.» Die Motivation des Stadtrats ist zu spüren: «Wir ziehen das jetzt durch und geben der Stadt mit Solarstrom einen Schub.»
Von Ladina Maissen
Die Stadt will den Bau von Photovoltaikanlagen fördern. Adobe Stock
Schon jetzt fördert der Bund den Bau von Photovoltaikanlagen. Doch der Ausbau in der Stadt St.Gallen, wie er in den letzten Jahren stattfindet, reicht nicht aus, um die gesetzten Ziele der Stadt bis 2050 zu erreichen. Deshalb fördert zusätzlich die Stadt ab dem neuen Jahr den Bau von Anlagen.
Energie «Änderungen im Energiefondsreglement machen wir zwar ab und zu, aber die jetzige ist sehr bedeutend», beginnt Stadtrat Peter Jans die Medieninformation zum revidierten Energiefondsreglement der Stadt St.Gallen, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Denn die schweizweiten Ziele in Bezug auf die CO2-Emissionen schlagen sich auch auf die Stadt St.Gallen nieder. «Damit diese erreicht werden, müssen wir die fossilen Brennstoffe je länger je mehr reduzieren und in erneuerbare Energien investieren. Die Photovoltaikanlagen spielen dabei eine grosse Rolle», erklärt Jans.
Konkret bedeutet das Folgendes: Bisher konnte die Leistung der Anlagen in der Stadt im Schnitt jährlich um 1?500 Kilowatt-Peak (kWp) gesteigert werden. In dieser Rechnung sind sowohl kleine Anlagen einzelner Bauherrschaften, aber auch grosse wie jene im Industriegebiet Winkeln beinhaltet. «Der Ausbau in diesem Tempo reicht bei Weitem nicht aus», so Jans. Der Wert soll sich verdreifachen, das heisst, ab 2021 will die Stadt eine Steigerung der Leistung auf 4?500 kWp pro Jahr erreichen, wobei 1?500 kWp davon durch die St.Galler Stadtwerke (sgsw) getragen werden sollen. Für die anderen zwei Drittel sind die St.Galler Unternehmen und Privathaushalte verantwortlich. Damit die städtische Bevölkerung diese Verantwortung auch wahrnimmt, hat die Stadt das Energiefondsreglement revidiert und führt einen zusätzlichen Förderbeitrag ein.
Der zusätzliche Förderbeitrag entspricht dem Leistungsbeitrag der Einmalvergütung des Bundes für kleine Photovoltaikanlagen. Dies entspricht fast einer Verdoppelung des Beitrags für die Investitionskosten. Fredy Zaugg, Leiter der städtischen Dienststelle für Umwelt und Energie, rechnet dies am Beispiel eines durchschnittlichen Einfamilienhauses vor: «Eine Anlage mit einer Leistung von 10 kWp kostet rund 25?000 Franken. Die Einmalvergütung des Bunds beträgt dabei 4?400 Franken. Dazu kommen neu 3?400 Franken vom städtischen Energiefonds dazu», so Zaugg. Nebst dieser Anpassung im Fonds wird seitens der sgsw der Betrag für den ökologischen Mehrwert von zwei auf vier Rappen pro kWh verdoppelt, womit der Rückliefertarif von rund neun auf rund elf Rappen erhöht wird. «Die Investition ist also schneller amortisiert», so Jans.
Sollte das Zubau-Ziel der Stadt pro Jahr von kleinen Anlagen einzelner Bauherrschaften erreicht werden, würde dies die Kasse des Energiefonds mit rund einer Million Franken pro Jahr belasten, was dieser allerdings verkraften könne, so Zaugg. Jans indes hofft, dass das neue Reglement einen regelrechten Boom für den Bau neuer Anlagen auslöst. Denn das neue Angebot hole nun auch «knallharte Rechner» ins Boot. Und die Vorteile seien nicht nur klimafreundlicher Natur: «Ein Ausbau der Anlagen schafft nämlich auch mehr Arbeit für unser Gewerbe und damit neue Arbeitsplätze.» Die Motivation des Stadtrats ist zu spüren: «Wir ziehen das jetzt durch und geben der Stadt mit Solarstrom einen Schub.»
Von Ladina Maissen
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