Unmut über geplanten Abriss
In Wittenbach werden Unterschrifteng gegen den geplanten Abriss des ehemaligen Schulpavillons gesammelt
Am 11. April soll der ehemalige Schulpavillon in Wittenbach abgerissen werden. Dies, weil die Sicherheit nicht gegeben sei, wie die Gemeinde im Gemeindepuls Wittenbach kommuniziert. Eine Gruppe aus der Bevölkerung wünscht sich dagegen eine gemeinnützige Nutzung.
Wittenbach Im letzten Sommer hat eine Gruppe interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde ein Nutzungskonzept für den 4?000 Quadratmeter grossen, ehemaligen Schulpavillon im früheren Areal Dorf eingereicht. Aufgrund eines vorhandenen Sicherheitsrisikos, das in einem Gebäudecheck von 2013 festgestellt worden sei, habe man die Anfrage zur Nutzung ablehnen müssen, kommuniziert die Gemeinde im Gemeindepuls. Der Pavillon wurde 1970 als Provisorium aus zusammengesetzten Containern gebaut, um das Raumangebot der beiden damaligen Schulhäuser zu ergänzen. «Mit dem neuen Schulhaus Sonnenrain erübrigt sich diese Funktion», schreibt die Gemeinde im Gemeindepuls vom 25. März. Das Gebäude befinde sich ausserdem nach der über 50-Jährigen Nutzung in einem desolaten Zustand. Laut dem Gebäudecheck von 2013 werde die maximale Lebensdauer des Pavillons ausserdem in zwei Jahren erreicht. Aufgrund des Sicherheitsrisikos, der mangelnden Isolation und dem durch das Dach eindringenden Wasser werde der Pavillon ausserdem ohne Investition unbenutzbar. «Die Gemeinde haftet für allfällige Schäden, die infolge eines mangelhaften Unterhalts entstehen. Die potenzielle Gefahr, dass Schäden aufgrund des baufälligen Zustandes eintreten könnten, ist schlicht zu gross», so die Gemeinde weiter. Der Pavillon solle deshalb abgebrochen werden. Im Budget sind dafür 80?000 Franken vorgesehen. «Im Rahmen der Bürgerversammlung und des Budgets hat der Gemeinderat bereits im November 2020 über den geplanten Abbruch informiert. Das Budget wurde auch mit dem eingestellten Budgetbetrag für den Abbruch an der Bürgerversammlung mitbewilligt», erklärt Gemeindepräsident Oliver Gröble.
«Andere Nutzung wäre denkbar»
Den Abriss verhindern will nun eine Gruppierung interessierter Bürgerinnen und Bürger rund um den Wittenbacher Michel Klein. In einem offenen Brief wenden sie sich an den Gemeinderat und bitten diesen darum, den Abrissbefehl zu stoppen und den Zustand des Pavillons für eine Nutzung als gemeinnützigen Raum prüfen zu lassen. «Die Aussagen basieren auf einer Prüfung des Betriebs als Schulanlage. Es sind viele Nutzungen denkbar, die weniger anspruchsvoll sind», erklärt Klein. Auch die mangelnde Isolation sehe er nicht als Problem: «Der Pavillon soll während Aktivitäten im Freien den Zugang zu sanitären Anlagen ermöglichen und nicht dauerhaft benutzt werden. Auch Atelierräume, eine kleine Gärtnerei oder ein Ausgangspunkt für Workshops im Freien wären denkbar.» Klein spricht davon, dass die interessierten Bürgerinnen und Bürger den Pavillon bis zum Ende seiner Lebensdauer, die erst 2024 erreicht werde, nutzen könnten, wenn die Gemeinde vom Abbruch absieht. Der im Rahmen des Gebäudechecks ermittelte Investitionsbedarf beziehe sich auf eine Nutzung als Schulbetrieb. «Wenn die Nutzungsintensität und die Anforderungen an die Räume geringer sind, sinkt der Investitionsbedarf entsprechend. Mit einem Vertrag könnte die Verantwortung für Investitionen an die Nutzenden übertragen werden. Der Investitionsbedarf würde die Gemeinde nicht belasten», führt Klein weiter aus und bedauert: «Wenn gewählte Volksvertreter eine voll funktionstüchtige Infrastruktur mit Steuergelder abreissen wollen, sind sie zumindest in der moralischen Pflicht ihre Argumentarien fachlich zu begründen. Stattdessen werden für die Meinungsbildung tendenziöse Aussagen und Fotos gestreut. Das finden wir schade.»
Unterschriften werden übergeben
Mit einem Flyer sowie einer Unterschriftensammelaktion machte die Gruppierung um Michel Klein am Wochenende auf den geplanten Abriss aufmerksam. Über 100 Unterschriften seien innerhalb der ersten Tage gesammelt worden. Heute sollen diese bei der Gemeindekanzlei deponiert werden. Dies hat auf den Abbruch des Pavillons aber keinen Einfluss. «Eine Unterschriftensammlung hat für eine Initiative oder eine Volksmotion aufgrund des zeitlichen Aspekts keine Konsequenzen für den geplanten Abbruch des Pavillons», erklärt Gröble. Der Abbruch des Pavillons verzögere sich aber wetterbedingt um eine Woche und so soll am 11. April mit dem Bau einer temporären Zufahrt begonnen werden. Bei Abbruchgesuchen sei gemäss dem aktuellen geltenden Recht und der Praxis nur dann ein Anzeige- und Auflageverfahren durchzuführen, wenn die abzubrechende Baute mit einer anderen zusammengebaut ist oder mit dem Abbruch wesentliche Terrainveränderungen verbunden seien. «Das ist beides nicht der Fall. Auf ein öffentliches Anzeige- und Auflageverfahren kann dementsprechend verzichtet werden», antwortet Gröble auf die entsprechende Frage.
Von Ramona Koller