Gegen Prostitutionsverbot
Die St. Galler Regierung lehnt ein Prostitutionsverbot nach nordischem Modell ab und beantragt Nichteintreten auf die Motion der Mitte-EVP.
Die St. Galler Regierung lehnt ein Prostitutionsverbot nach nordischem Modell ab und beantragt Nichteintreten auf die Motion der Mitte-EVP.
MenschenhandelZunächst verweist die Regierung auf die Ablehnung eines solchen Verbots durch den Bundesrat und die eidgenössischen Räte. Dies mit der Begründung, dass ein Modell nach dem Vorbild nordischer Staaten nicht geeignet sei, um den Schutz von Sexarbeitenden zu stärken. Stattdessen würde sich die Prostitution in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter geschwächt würde.
Die Regierung teilt die Einschätzung, dass Prostitution mit Verboten oder einer starken Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit letztlich in den Untergrund gedrängt wird, womit sich vor allem die (Verhandlungs-)Bedingungen für Sexarbeitende verschlechtern und sie Freiern sowie Profiteurinnen und Profiteuren stärker ausgeliefert sind. Unabhängig von der Wirksamkeit ist aus der Sicht der Regierung die Einführung zusätzlicher strafrechtlicher Sanktionen im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel rechtlich nicht zulässig, da die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts Sache des Bundes ist.
Allerdings bleibt es der Regierung, wie sie beteuert, ein zentrales Anliegen, Anbietende von Sexarbeit genügend zu schützen und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung zu bekämpfen.
Diesbezüglich verfügt der Kanton St. Gallen bereits über wirksame Instrumente, so etwa mit dem «St. Galler Leitfaden für die Bekämpfung von Menschenhandel». Ausserdem hat die Fachstelle «Maria Magdalena» das Ziel, die Gesundheitsversorgung für Sexarbeitende zu verbessern und ihnen den Zugang zu präventiven Angeboten zu erleichtern. Die Beratung von Opfern von Menschenhandel werden von der Opferhilfe SG-AR-AI sichergestellt. Und der Schutz der Opfer wird durch das Frauenhaus gewährleistet. Daneben führt die kantonale Koordinationsstelle gegen häusliche Gewalt und Menschenhandel runde Tische durch und vernetzt sich auch in interkantonale Gefässen zur Thematik.
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