Maria Pappa
wirbt für die Annahme der Nachträge zur Gemeindeordnung.
Schutzsuchende aus der Ukraine sollen noch stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Schutzsuchende aus der Ukraine sollen bis zu ihrer Rückkehr am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu gehört auch eine Integration in den Arbeitsmarkt.
Integration Es gelte, die Quote der Erwerbstätigen im Kanton St.Gallen weiter zu erhöhen, wie die Regierung in Beantwortung einer Interpellation der SVP-Fraktion des Kantonsrates darlegt. Zusammen mit dem Verband der St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) prüft sie gegenwärtig zusätzliche Möglichkeiten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern und damit die Erwerbsquote auch von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu erhöhen. Ein erster Austausch zur Optimierung der Massnahmen im Bereich Integration hat bereits stattgefunden. Weitere werden folgen. Der Kanton St.Gallen bewegt sich hinsichtlich der Erwerbsquote von Schutzsuchenden mit Status S im schweizerischen Vergleich im oberen Mittelfeld. Ende November 2024 waren im Kanton St.Gallen 4074 Personen mit Schutzstatus S registriert. Per Ende Februar sind 2566 Personen im erwerbsfähigen Alter, das heisst zwischen 18 bis 64 Jahre alt. Davon sind 948 Personen oder 36,9 Prozent erwerbstätig. Nach zweijähriger Aufenthaltsdauer ist die Erwerbsquote wesentlich höher. Zu den Gründen gehört, dass zuerst die Sprache erlernt oder die Kinderbetreuung organisiert werden muss.
Auf die Frage der SVP, ob die Regierung bereit sei, wie der Kanton Luzern bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft, den Gemeinden zu empfehlen, die Leistungen der Sozialhilfe zu kürzen, erklärt diese, dass gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz eine arbeitsfähige Person verpflichtet ist, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit anzunehmen. Die finanzielle Sozialhilfe könne verweigert oder gekürzt werden, wenn Personen zumutbare Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration ablehnen. Zuständig dafür sei allerdings nicht der Kanton, sondern die Zuständigkeit liege bei den Gemeinden. Die Kürzung der Sozialhilfe kann auch gemäss eidgenössischem Asylgesetz vorgenommen werden. Weiter weist die Regierung auf Bestrebungen auf Bundesebene hin, die Erwerbsquote bei Personen mit Schutzstatus S zu erhöhen. So ist vorgesehen, die Bewilligungspflicht für eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit durch eine Meldepflicht zu ersetzen und die Sozialhilfebehörden zu verpflichten, arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden.
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