Vica Mitrovic
über sein Jahr als St.Galler Stadtparlamentspräsident.
Trinkgeld ist wichtig für das Gastgewerbe, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt genügend Personal zu finden.
Das Trinkgeld im Gastgewerbe könnte durch neue Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) künftig als Lohnbestandteil betrachtet und bei der Steuerbelastung entsprechend berücksichtigt werden.
Steuern Dazu äusserte sich die SVP-Fraktion des St.Galler Kantonsrates in einer Einfachen Anfrage kritisch: «Trinkgeld als Teil des Lohns würde die Attraktivität des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt verringern sowie den Betrieben Mehrkosten für die Sozialabgaben und grossen Mehraufwand verursachen. Dies würde wohl zu höheren Preisen in der Gastronomie führen und aufgrund der bereits heute erschwerten Bedingungen das «Beizensterben» weiter beschleunigen.
Der Antwort der Regierung auf die «Einfache Anfrage» der SVP-Fraktion ist zu entnehmen, dass das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Trinkgelder zum massgebenden Lohn schlägt, soweit sie «einen wesentlichen Bestandteil darstellen». Eine klare Grenze, ab welchem Prozentsatz die Schwelle zum massgeblichen Lohn überschritten ist, besteht nicht. Gemäss Thomas Geiser, emeritierter Professor für Arbeitsrecht an der Universität St.Gallen, hat sich in der Praxis gleichwohl ein Konsens etabliert. Demnach wird Wesentlichkeit angenommen, wenn das Trinkgeld mehr als zehn Prozent des Lohns ausmacht. Nach der Regierung dürfte die Wesentlichkeitsgrenze überschritten sein. Wie die Regierung weiter ausführt, werden mit dem Aufkommen des bargeldlosen Zahlens jedoch zunehmend auch elektronische Spuren hinterlassen, was in Bezug auf die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine neue Handhabe schafft. Ein höherer massgebender Lohn führt allerdings über die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu besseren Leistungen in der Sozialversicherung.
Da die Regierung erklärt, sich weder in der Konferenz der Kantonsregierungen noch beim BSV für die heute praktizierte Regelung ohne Einbezug in den Lohn einsetzen zu wollen, ist davon auszugehen, dass sie bei der Steuererhebung künftig einen Einbezug vornehmen will, was angesichts der schlechten Finanzlage des Kantons zu willkommenen Steuermehreinnahmen führen wird.
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