Das neue Reglement über die Personenbeförderung kommt nach vier Jahren ins St.Galler Stadtparlament.
23.06.2024 17:00
Neues Taxireglement sorgt für gleich lange Spiesse
Innerhalb der Stadt werden auch Uber-Fahrer eine Bewilligung benötigen
Mit dem Reglement über die Personenbeförderung will der Stadtrat die Wettbewerbsneutralität gezielter anstreben, die Bedürfnisse der Kundschaft besser berücksichtigen, die Regulierungsdichte reduzieren, der Wirtschaftsfreiheit tragen, Ersatz der A- und B-Bewilligungen durch ein klares Bewilligungssystem ersetzen und die App-basierten Personenbeförderungsdienste ebenfalls regeln.
Bewilligungspflicht Im geltenden Taxireglement von 1994 müssen gemäss Stadtrat verschiedene Bestimmungen aus rechtlicher Sicht als problematisch beurteilt werden. So lassen sich beispielsweise verschiedene Vorschriften nicht mehr mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit vereinbaren. Berücksichtigt wird, dass es rechtlich unzulässig ist, mit einer Bewilligungspflicht wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen. So darf gemäss Gleichheitsgebot die Bewilligung nicht dazu eingesetzt werden, Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber vor Konkurrenz zu schützen, insbesondere vor den App-basierten Fahrdiensten wie Uber, der den gesamten Service von der Wagenbestellung bis zur Bezahlung per Smartphone-App abwickelt. Sie dürfen aber auch nicht gegenüber dem klassischen Taxigewerbe bessergestellt werden. Somit unterstehen Fahrer App-basierter Personenbeförderungsdienste der gleichen Bewilligungspflicht wie die klassischen Taxibetriebe, wenn sie Fahrgäste mit Ausgangs- und Zielort innerhalb der Stadt St.Gallen befördern. Keiner Bewilligung bedürfen sie dagegen, wenn sie Fahrgäste mit Ausgangsort ausserhalb der Stadt an einen Zielort innerhalb des Stadtgebietes befördern und auf der direkten Heimfahrt Fahrgäste spontan aufnehmen und an einen Zielort ausserhalb des Stadtgebiets befördern.
Standplätze bleiben limitiert
Da die Schaffung neuer Standplätze in der Innenstadt nicht möglich ist und die Nachfrage das Angebot weit übersteigt, soll auch künftig dem Stadtrat die Kompetenz zukommen, die Anzahl der verfügbaren Standplatzbewilligungen im Vollzugsreglement festzuhalten. Dem Bedürfnis nach einem erhöhten Taxiaufkommen bei Grossveranstaltungen soll durch die Neuschaffung von einer im Vollzugsreglement festgelegten Anzahl an Eventstandplatzbewilligungen Rechnung getragen werden. Vorgesehen ist nach einer öffentlichen Ausschreibung eine maximale Gültigkeit der Standplatzbewilligungen von sechs Jahren.
Keine Ortskenntnisprüfung mehr
Verzichtet wird künftig im Gegensatz zur Fachkundeprüfung auf die Ortskenntnisprüfung, da mit Hilfe von Navigationssystemen die Ziele auch ohne Ortskenntnisse auf dem direktesten Weg angefahren werden können. Vorgesehen ist, dass städtische Fahrzeugbewilligungen nur erteilt werden, wenn die Autos die vom Stadtrat festgesetzte Mindestanforderung hinsichtlich der Energieeffizienz erfüllen, das heisst die Energieklasse B, mit einer Übergangsfrist von sechs Jahren.
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