Alfred Zwickl
amtet seit 1998 als Präsident des Ortsmuseums Wittenbach.
Um die rechtlichen Vorgaben des Kantons zu erfüllen, muss die Stadt St.Gallen ihren Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) bis 2027 anpassen.
Um die rechtlichen Vorgaben des Kantons zu erfüllen, muss die Stadt St.Gallen ihren Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) bis 2027 anpassen. Einbezogen in die Gesamtrevision werden auch weitere Planungsinstrumente.
Raumplanung Zur Ortsplanungsrevision gehören auch die Überarbeitung des Schutzgebiete-Plans, die Schutzinventare und die Schutzverordnungen sowie der Gemeindestrassenplan. Zudem werden in einem koordinierten Verfahren weitere Instrumente wie Sondernutzungspläne geschaffen. Diverse Planungsinstrumente stehen als Fundament bereits zur Verfügung. Gemäss Stadtrat ist wegen der beschränkten personellen Ressourcen und der Komplexität der Planungsarbeiten eine Vergabe von externen Arbeiten mit öffentlicher Ausschreibung notwendig. Bereits im kommenden dritten Quartal soll die operative Arbeit beginnen.
Der Zonenplan wird seit 1980 erstmals gesamthaft und flächendeckend überarbeitet. Damit wird die bauliche Entwicklung für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Die hauptsächlichen Ziele sind die Innenentwicklung für je 100'000 Einwohnende und Arbeitsplätze mit der Schaffung der nötigen Baulandreserven, Qualitätssicherung in der baulichen Entwicklung, qualitätsvolle Freiräume, die Förderung der Biodiversität und des ökologischen Ausgleichs, Schutz vor Hochwasser und der Gewässer sowie nachhaltige Mobilität durch Steuerung der Verkehrsentwicklung. Da die neue kantonale Baugesetzgebung vereinfacht wurde, werden diverse Elemente – insbesondere die Regelbauweise – nicht mehr angeboten. Auch die Steuerungselemente «Vollgeschosse» und die beschränkten Möglichkeiten von Gestaltungsvorschriften fallen weg. Insbesondere soll die Regelbauweise, wenn möglich, in das neue städtische Baureglement überführt werden. Vorgesehen ist die Wiedereinführung eines Abstellplatzreglements für Motorfahrzeuge. Für die Vernehmlassung soll die elektronische Partizipationsplattform genutzt werden.
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